Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Die Praxis ist wegen Urlaubs in den Herbstferien geschlossen!
Ich habe im Moment leider keine freien Therapieplätze für Einzeltherapien. Aufgrund der Länge der aktuellen Warteliste muss ich diese zumindest bis
Ende des Jahres schließen. Ich kann in absehbarer Zeit (mind. 6 Monate) keine neuen Plätze mehr anbieten.
Freie Gruppentherapieplätze (Start Februar 2025):
Dienstags 13:30 - 15:10 Uhr 14tägig "Chewies Heldengruppe" für 7-9jährige Kinder
Montags 15:00 - 16:40 Uhr 14tägig "Cookies Heldengruppe" für 10-12jährige Kinder
Montags 17:00 - 18:40 Uhr 14tägig "DBT-A Gruppe" für Jugendliche ab 13 Jahren
Ich verfüge über keinen Kassensitz! Ich führe eine Privatpraxis, eine Behandlung gesetzlich Versicherter ist nur in Ausnahmefällen über Kostenerstattung möglich.
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin begleite ich in meiner Praxis Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21 Jahre) sowie ihre Eltern und Bezugspersonen. Ich arbeite in meiner Praxis verhaltenstherapeutisch, tiergestützt und integrativ.
Als Privatpraxis sind bei mir Behandlungen für privat oder Beihilfe-Versicherte und für Selbstzahler möglich. Für gesetzlich Versicherte besteht momentan nur die Möglichkeit eines Kostenerstattungsverfahren!
In dringenden Notfällen können Sie sich an die Heckscher Klinik wenden unter der Nummer: 089/9999-0.
Wir wünschen einen schönen Sommer und einen hoffentlich erholsamen Ulraub!
Seit Dezember 2020 hat Cookie einen kleinen Bruder namens Chewie ;)
Der kleine Chewbacca wird in den nächsten Monaten und Jahren ebenfalls zum Therapiebegleithund ausgebildet werden und dann irgendwann übernehmen, wenn der große Cookie in Rente gehen will. Aktuell sieht das Cookie natürlich noch gar nicht ein. Wir haben also noch jede Menge Zeit.
Im Rahmen des Projektes „STAR – Self-Injury: Treatment, Assessment, Recovery“ werden Studien durchgeführt, um neue Erkenntnisse zu den Ursachen von selbstverletzendem Verhalten zu gewinnen, so dass frühe Interventionen und Therapieerfolge bei Betroffenen verbessert werden können.
Aktuell werden StudienteilnehmerInnen zwischen 15 und 21 Jahren gesucht, die sich in den letzten 12 Monaten selbst verletzt haben (und momentan keine Medikation oder nur SSRIs (z.B. Fluoxetin) erhalten).
Wenn Sie bzw. betroffene Jugendliche Rückfragen haben, können Sie sich gerne per E-Mail an star.projekt@uniklinik-ulm.de wenden.
Die Schritt in eine ambulante Psychotherapie ist nicht leicht und kostet meist viel Überwindung. Die Angst vor der Therapie basiert meistens auf Stigmata, die immer noch psychischen Erkrankungen anhaften und den leider bürokratisch unverhältnismäßig hohen Hürden, überhaupt eine solche Therapie beginnen zu dürfen. Genau deswegen sind Aufklärung und niederschwellige Angebote unglaublich wichtig, um insbesondere die Jugendlichen aufzufangen und sich behutsam an das Thema "Psychotherapie" heranzutasten...
In dem Artikel geht es um die Erfahrungen von Nora Fieling, einer Bloggerin, die sich inzwischen als "Erfahrungsexpertin" für Entstigmatisierung einsetzt. Und ich durfte auch etwas zur Sicht der
Jugendlichen zu dem Artikel beitragen.
Hier gehts zum Artikel: "Wie Nora es schaffte, ihre Angst vor einer Therapie zu überwinden" (Weiterleitung
auf ze.tt)
Ab Montag den 11. Mai gilt in bayerischen Arzt- und Psychotherapeutenpraxen neben dem Mindestabstand von 1,5 Metern zusätzlich eine Maskenpflicht für Praxispersonal und Patienten. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum 6. Geburtstag, gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderungen, die das Tragen einer Maske nicht möglich machen und die Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung.
Die Maskenpflicht entfällt, soweit die "Art der Leistung" sie ausschließt. Ich bin hier der Meinung der Psychotherapeutenkammer Bayern:
"Die Abdeckung des Mund-Nase-Bereiches des Gesichtes stellt aus fachlicher Sicht eine Beeinträchtigung psychotherapeutischer Behandlungen dar. Die Abdeckung von Mund und Nase kann für manche Patient*innen verunsichernd wirken, die erforderliche Einschätzung kritischer Entwicklungen bei Patient*innen einschränken und nonverbale Interventionsmöglichkeiten der/des Psychotherapeut*in erschweren oder unmöglich machen.
In diesen Fällen kann es sein, dass die fachlich korrekte Durchführung von Psychotherapie nicht mehr möglich ist. Eine Mund-Nase-Bedeckung steht einer psychotherapeutischen Behandlung jedoch nicht grundsätzlich entgegen.
Die / Der behandelnde Psychotherapeut*in hat daher jeweils im individuellen Fall die fachliche Einschätzung vorzunehmen, ob die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen unter Beachtung der Maskenpflicht fachlich korrekt durchgeführt werden können. Diese Einschätzung kann zu dem Ergebnis führen, zur Gewährleistung einer fachgerechten Behandlung auf die Mund-Nasen-Bedeckung während der Sitzung verzichten zu müssen. In einem solchen Fall wäre dann auch ein informiertes Einverständnis mit der Patientin/dem Patienten bzw. deren/dessen Personensorgeberechtigten herzustellen. Im Falle der Abweichung von der Maskenpflicht sollte die jeweilige fachliche Begründung und das eingeholte Einverständnis der Patientin/des Patienten in der Patientenakte dokumentiert werden."
(Einschätzung der PTK Bayern)
Ich bitte daher alle Patientinnen und Angehörige die Praxis zunächst mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten. Inwiefern die Behandlung ohne und/oder mit Maske stattfinden kann, wird dann gemeinsam besprochen.